Interview Hoffmann ES

 

Ein Interview mit Georg Hoffmann


Georg Hoffmann ist Geschäftsführer der Wulff und Partner Versicherungsvermittlungs GmbH in Köln.
Wulff und Partner arbeitet bereits seit 1991 mit dem ›Vorteilsprogramm‹ des Börsenvereins des Deutschen
Buchhandels zusammen.

 

Welche Art von Versicherungen für den Antiquariatsbuchhandel vermittelt Wulff und Partner unter der Überschrift
Generalpolice?


Georg Hoffmann: Unsere ›Generalpolice Antiquariat‹ ist eine moderne Form der sogenannten Multi-Risk-Police,
in der alle betriebsrelevanten Risiken einer Antiquariatsbuchhandlung in einer Police gebündelt versichert werden.
In diesem Spezialkonzept sind folgende Bausteine enthalten beziehungsweise mitversichert:
– Inhalts- und Geschäftsversicherung (Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel, erweiterte Elementargefahren
...)
– Betriebsunterbrechungsversicherung (versicherte Gefahren wie oben)

– Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Privathaftpflicht als Familienhaftpflicht für Inhaber oder Geschäftsführer)

– Elektronikversicherung

– Glasversicherung

– Transportversicherung (›Werkverkehrsversicherung‹)

– Rechtsschutzversicherung (optional)

– Cyberversicherung (optional) Es gelten jeweils pauschale Höchstentschädigungsgrenzen.


Die Beitragsermittlung erfolgt nach Nutzfläche (in Quadratmetern) gemäß Mietvertrag. Der Gesamtbeitrag für eine Nutzfläche von zum Beispiel 100 Quadratmetern liegt
dabei deutlich unter 500 Euro brutto pro Jahr. Was sind die Besonderheiten desAngebots für Antiquare? Normalerweise beruht das Konzept  der Sachversicherung auf dem Prinzip der ›Wiederbeschaffung‹.

Das heißt:
bei Totalverlust durch ein versichertes Schadenereignis hat der Versicherte Anspruch auf die Wiederbeschaffung eines Gegenstands beziehungsweise einer Ware gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert. Dieses Prinzip ist jedoch mit Blick auf das Antiquariatsgeschäft schwer umsetzbar, da die gehandelte Ware in der Regel nicht oder nur schwer neu wiederzubeschaffen ist. Und da sind wir beim Kern des Problems:


Wenn nämlich im Schadensfall Geld als Entschädigung nur dann fließt, wenn wiederbeschafft wird, dann wird eine zügige Schadenregulierung zwangsläufig
schwierig. Und da reden wir noch nicht einmal über die Diskussion um den tatsächlichen Wert einzelner Bücher!



Quelle: Aus dem Antiquariat NF 17 (2019) Nr. 2, evtl. als Link: https://www.mvb-online.de/ada

 

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